EM Dienstleistungsgesellschaft mbH

I.Firmenordnung

1. Anweisungen / Belehrungen

Vorwort: Mit der Unterzeichnung des Vertrages sind Sie ein Teil der Gemeinschaft der Fa. EM Dienstleistungsgesellschaft mbH geworden. Damit die Gemeinschaft reibungslos funktioniert, ist es notwendig das alle Mitglieder der Gemeinschaft die aufgestellten Regeln, Anweisungen oder Verordnungen befolgen bzw. einhalten.

§1 Allgemeines

§2 Sicherheit am Arbeitsplatz

a.) „Sicherer Umgang mit Aufstiegen beim Regalauffüllen“ In den letzten Monaten haben sich im Lebensmittelverkauf mehrere Unfälle beim Auffüllen der Regale ereignet, deren Ursache die Verwendung ungeeigneter Aufstiege war:

b.) „Sicherer Umgang mit Kartonmesser“

c.) „Sicherer Umgang mit Rollcontainer“ Mit dieser Betriebsanweisung wird der Umgang mit Rollbehälter geregelt. Dies ist notwendig, weil es trotz der vom Betrieb getroffenen baulichen und technischen Maßnahmen immer wieder zu Unfällen im Umgang mit Rollbehälter kommt. Um in Zukunft solche Unfälle zu verhüten und damit Ihre Gesundheit zu erhalten, werden Sie hiermit angewiesen, die folgenden Verhaltensregeln zu beachten:

  1. Sorgen Sie für einen sicheren Transportweg. Beseitigen Sie im Weg liegende Gegenstände, z.B. ausgelaufene oder verschüttete Flüssigkeiten.
  2. Bewegen Sie Rollbehälter, wenn immer möglich, durch schieben und achten Sie dabei auf andere Personen im Verkehrsweg.
  3. Fahren Sie insbesondere bei Türdurchfahrten und Engstellen vorsichtig, damit Sie nicht sich selbst oder andere verletzen. Fahren Sie nur so schnell, dass Sie jederzeit anhalten können.
  4. Überschätzen Sie nicht die eigene Kraft. Müssen Steigungen überwunden werden oder ist der Rollbehälter au anderen Gründen schwer zu bewegen, so bitten Sie einen Kollegen um Hilfe. Aber: Sprechen Sie sich über das Vorgehen ab, um Unfälle vorzubeugen.
  5. Kann Ihnen zurzeit niemand helfen, laden Sie die Ware von schwergängigen oder zu schwer beladenen Rollbehältern um oder bewegen Sie den Rollbehältermittels Hubwagen.
  6. Achten Sie beim Lösen von Gummispanngurten darauf, dass
    • Sie den Gurt beim Lösen gut festhalten
    • Sie so stehen, dass der Gurt Sie und andere Personen nicht treffen kann
  7. Kennzeichnen Sie schadhafte Rollbehälter mit den zur Verfügung gestellten Banderolen.
  8. Melden Sie Mängel, die Sie nicht selbst beseitigen können, z.B. Beschädigungen des Bodenbelages, unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder Personen, die die Arbeitssicherheit im Betrieb beobachten, z.B. dem Sicherheitsbeauftragten.
  9. Tragen Sie sichere Schuhe, die fest am Fuß sitzen und biegsame Sohlen sowie flache Absätze haben.
  10. Nehmen Sie von Fremdfirmen keine Ware auf schadhaften Rollbehältern an, lassen Sie die Ware auf einwandfreie Rollbehälter umladen.

d.) „Tragen sicherer Schuhe“ Stolper- und Sturzunfälle, Fußverletzungen mit z. T. Iangwierigen oder bleibenden Verletzungsfolgen, aber auch Haltungsschäden resultieren häufig daraus, dass bei der ausgeübten Tätigkeit oder für die örtlichen Gegebenheiten ungeeignete Schuhe getragen wurden, z. B.

Tragen Sie deshalb zur Vermeidung von Fußverletzungen und Sturzunfällen, zur Entlastung beim Gehen und Stehen Schuhe mit

Sichere Schuhe tragen insbesondere beim

Nicht nur im Betrieb, sondern auch auf dem Weg von und zur Arbeit vermeiden Sie Sturzunfälle, wenn Sie Schuhe tragen, die Ihren Füßen sicheren Halt und Auftritt bieten.

e.) Prüfung der Arbeitsmittel (Kartonmesser / Kälteschutzhandschuhe)

Kartonmesser

Kälteschutzhandschuhe

f.) Umgang mit Reinigungsmitteln

§3 Hygiene am Arbeitsplatz

Hygiene muss sein, weil:

es fordern!

Was bedeutet Hygiene? Schutz vor:

Hände reinigen nach jeder Toilettenbenutzung

§4 Alkohol und andere Drogen am Arbeitsplatz

Um die mit dem Alkoholgenuss verbundenen Gefahren zu vermeiden ist es grundsätzlich allen Mitarbeitern der Fa. EM Dienstleistungsgesellschaft mbH untersagt,

alkoholische Getränke während der Arbeitszeit und in den Pausen zu sich zu nehmen

Sie haben ferner darauf zu achten, dass Sie sich nicht durch Alkoholgenuss vor Arbeitsantritt in einen Zustand versetzen, in dem Sie Ihre arbeitsvertragliche Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen können.
Wird festgestellt, dass Sie Alkohol zu sich genommen haben, dies gilt in allen Fällen, in denen am Mundgeruch („Alkoholfahne“) der Konsum von Alkohol offenkundig ist oder andere Zeichen vorliegen, die Rückschlüsse darauf zu lassen, werden Sie von Ihrem Vorgesetzten vom Arbeitsplatz augenblicklich entfernt. Für die Zeit des alkoholbedingten Arbeitsausfalls wird kein Arbeitsentgelt gezahlt.
Bei Verstößen gegen diese Arbeitsanweisung müssen Sie mit einer Verwarnung bzw. mit einer Abmahnung rechnen. Sollten Sie wiederholt im alkoholisierten Zustand angetroffen werden, so kann Ihnen fristlos oder fristgerecht gekündigt werden

§5 Hinweise auf aushangpflichtige Gesetze

Alle aushangpflichtigen Gesetze befinden sich im „Orgahandbuch Markt“ unter dem Kapitel 2. Rechtskonformität und können jederzeit eingesehen werden.
Dies sind:

  1. Arbeitsschutzgesetz
  2. Arbeitszeitgesetz
  3. Mutterschutzgesetz und Gesetz zum Elterngeld und Elternzeit
  4. Bundesurlaubsgesetz
  5. Jugendarbeitsschutzgesetz
  6. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  7. Entgeltfortzahlungsgesetz

§6 Mitführen von Ausweisdokumenten

Mit meiner Unterschrift bestätige ich folgendes: