1. Anweisungen / Belehrungen
Vorwort:
Mit der Unterzeichnung des Vertrages sind Sie ein Teil der Gemeinschaft der Fa. EM Dienstleistungsgesellschaft
mbH geworden. Damit die Gemeinschaft reibungslos funktioniert, ist es notwendig das alle Mitglieder der
Gemeinschaft die aufgestellten Regeln, Anweisungen oder Verordnungen befolgen bzw. einhalten.
§1 Allgemeines
- pünktliches Erscheine am Arbeitsort
- sauberes und ordentliches Erscheinungsbild des Mitarbeiters
- tragen von Arbeitskleidung (T-Shirt oder Jacke)
- zügiges und sauberes Arbeiten
- Handyverbot (außer Teamleiter)
- Private Termine (z.B. Arztbesuch; Behördentermin) sind außerhalb der Arbeitszeit zu terminieren.
- mitgebrachte oder vor Ort gekaufte Ware wird von der Marktleitung unterzeichnet
- im Markt ist absolutes Rauchverbot
- am Regal darf nicht gegessen oder getrunken werden
- keine lauten Privatgespräche, so dass das Personal oder der Kunde gestört werden
- Zigarettenpausen bzw. Essenspausen werden beim Teamleiter angemeldet
- keine Rudelbildung bei einer Zigarettenpause vor dem Markteingang
- Anweisungen erteilt ausschließlich nur der Vorgesetzte (Teamleiter oder Bezirksleiter der Fa. EM) und nicht die Mitarbeiter des Kunden oder die Marktleitung des Kunden
- Sozialversicherungs- und Personalausweis müssen mitgeführt werden
- Tätigkeiten außerhalb des Leistungsverzeichnisses werden nicht ausgeführt
- Arbeitsunfälle sind dem Vorgesetzten sofort zu melden
§2 Sicherheit am Arbeitsplatz
a.) „Sicherer Umgang mit Aufstiegen beim Regalauffüllen“
In den letzten Monaten haben sich im Lebensmittelverkauf mehrere Unfälle beim Auffüllen der Regale ereignet, deren Ursache die
Verwendung ungeeigneter Aufstiege war:
- Eine Mitarbeiterin kippte mit einem Colakasten um und brach sich bei dem folgenden Sturz eine Hand.
- Ein anderer Mitarbeiter stieg auf einen Bierkasten, der einbrach, und riss sich dabei die Wade auf. Damit solche Unfälle in Zukunft nicht mehr passieren, wird folgende Arbeitsweise angeordnet:
- Als Aufstieg beim Regalauffüllen dürfen nur noch die zweistufigen Tritte mit Rollen , auch „Elefantenfüße“ genannt, verwendet werden; die Benutzung anderer Gegenstände, z.B. Getränkekästen, ist verboten!
- Beschädigungen an einem Tritt sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden
b.) „Sicherer Umgang mit Kartonmesser“
- Es dürfen in Zukunft nur noch die vom Unternehmer bereitgestellten Kartonmesser (Typ: Martor-Handy Inox No. 444 mit Klinge No.45) verwendet werden. Alle anderen Messer sind zur Entsorgung beim Teamleiter abzugeben.
- Benutzen Sie einwandfreie Messer, insbesondere mit funktionierendem Mechanismus und scharfer Klinge.
- Fixieren Sie den Karton so, dass beim Ausrutschen des Kartonmessers die kartonhaltende Hand nicht gefährdet wird.
- Trennen Sie den Kartondeckel etwa 1-2 cm unterhalb der Kartonoberkante ab und ziehen Sie dabei den Daumen auf den Deckel entlang. So können Sie das Messer gerade führen. Halten Sie mit der anderen Hand den Karton so, dass er nicht rutschen und insbesondere nicht kippen kann.
- Beim Durchtrennen von Verschnürungen aus Kunststoffbändern heben Sie das Band in der Nähe der Schnittstelle mit einer Hand an und halten Sie es fest, damit es nicht wegschnellen und Sie dabei verletzen kann.
- Tauschen Sie stumpf gewordene Klingen rechtzeitig aus
- Lassen Sie beschädigte Messerteile auswechseln. Lässt sich das Messer nicht mehr instand setzen, muss es ausgemustert werden.
c.) „Sicherer Umgang mit Rollcontainer“
Mit dieser Betriebsanweisung wird der Umgang mit Rollbehälter geregelt. Dies ist notwendig, weil es trotz der vom Betrieb getroffenen
baulichen und technischen Maßnahmen immer wieder zu Unfällen im Umgang mit Rollbehälter kommt. Um in Zukunft solche Unfälle zu
verhüten und damit Ihre Gesundheit zu erhalten, werden Sie hiermit angewiesen, die folgenden Verhaltensregeln zu beachten:
- Sorgen Sie für einen sicheren Transportweg. Beseitigen Sie im Weg liegende Gegenstände, z.B. ausgelaufene oder verschüttete Flüssigkeiten.
- Bewegen Sie Rollbehälter, wenn immer möglich, durch schieben und achten Sie dabei auf andere Personen im Verkehrsweg.
- Fahren Sie insbesondere bei Türdurchfahrten und Engstellen vorsichtig, damit Sie nicht sich selbst oder andere verletzen. Fahren Sie nur so schnell, dass Sie jederzeit anhalten können.
- Überschätzen Sie nicht die eigene Kraft. Müssen Steigungen überwunden werden oder ist der Rollbehälter au anderen Gründen schwer zu bewegen, so bitten Sie einen Kollegen um Hilfe. Aber: Sprechen Sie sich über das Vorgehen ab, um Unfälle vorzubeugen.
- Kann Ihnen zurzeit niemand helfen, laden Sie die Ware von schwergängigen oder zu schwer beladenen Rollbehältern um oder bewegen Sie den Rollbehältermittels Hubwagen.
- Achten Sie beim Lösen von Gummispanngurten darauf, dass
- Sie den Gurt beim Lösen gut festhalten
- Sie so stehen, dass der Gurt Sie und andere Personen nicht treffen kann
- Kennzeichnen Sie schadhafte Rollbehälter mit den zur Verfügung gestellten Banderolen.
- Melden Sie Mängel, die Sie nicht selbst beseitigen können, z.B. Beschädigungen des Bodenbelages, unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder Personen, die die Arbeitssicherheit im Betrieb beobachten, z.B. dem Sicherheitsbeauftragten.
- Tragen Sie sichere Schuhe, die fest am Fuß sitzen und biegsame Sohlen sowie flache Absätze haben.
- Nehmen Sie von Fremdfirmen keine Ware auf schadhaften Rollbehältern an, lassen Sie die Ware auf einwandfreie Rollbehälter umladen.
d.) „Tragen sicherer Schuhe“
Stolper- und Sturzunfälle, Fußverletzungen mit z. T. Iangwierigen oder bleibenden Verletzungsfolgen, aber auch Haltungsschäden
resultieren häufig daraus, dass bei der ausgeübten Tätigkeit oder für die örtlichen Gegebenheiten ungeeignete Schuhe getragen wurden, z. B.
- mit hohen Absätzen oder ohne festen Halt (wie Sandaletten) auf Treppen oder Leitern;
- mit unprofilierten Sohlen auf rutschigen Wegen;
- mit dicken, steifen Sohlen wie z. B. Plateauschuhe etc.
Tragen Sie deshalb zur Vermeidung von Fußverletzungen und Sturzunfällen, zur Entlastung beim Gehen und Stehen Schuhe mit
- festem Sitz am Fuß (geschlossene Schuhe),
- Fersenhalt und -dämpfung,
- biegsamen Sohlen,
- niedrigen Absätzen mit großer Auftrittsfläche und rutsch hemmenden Sohlen.
Sichere Schuhe tragen insbesondere beim
- Benutzen von Leitern, Tritten oder Treppen;
- gelegentlichen Umgang mit Rollbehältern und Handhubwagen;
- Benutzen unebener Wege, Fußböden oder schräger Rampen
Nicht nur im Betrieb, sondern auch auf dem Weg von und zur Arbeit vermeiden Sie Sturzunfälle, wenn Sie Schuhe tragen, die Ihren Füßen sicheren Halt und Auftritt bieten.
e.) Prüfung der Arbeitsmittel (Kartonmesser / Kälteschutzhandschuhe)
Kartonmesser
- Der Teamleiter ist für die Umsetzung der Anweisung verantwortlich
- Bei defekten oder stumpfen Klingen hat der Mitarbeiter sich beim Teamleiter zu melden
- Der Teamleiter ersetzt die Klinge oder tauscht beim defekten Kartonmesser, das Kartonmesser aus.
- Es werden ausdrücklich nur Messer und Klingen benutzt, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
- Bei Nichtbeachtung der Anweisung riskiert der Mitarbeiter und der Teamleiter arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Kälteschutzhandschuhe
- Die Kälteschutzhandschuhe müssen im Originalzustand sein. (Fingerkuppen abschneiden usw. ist nicht erlaubt)
- Sofern die Kälteschutzhandschuhe verschlissen sind (z.B. Risse oder Löcher in den Kälteschutzhandschuhen) muss der Mitarbeiter sich beim Teamleiter melden, damit die Kälteschutzhandschuhe ausgetauscht werden.
- Bei der Verräumung von Tiefkühlkost oder Molkereiprodukte müssen Kältehandschuhe benutzt werden.
- Bei Nichtbeachtung der Anweisung riskiert der MA und der TL arbeitsrechtliche Konsequenzen.
f.) Umgang mit Reinigungsmitteln
- Der Teamleiter ist für die Umsetzung der Anweisung verantwortlich
- Zum Auswaschen der Regal wird nur klares und warmes Wasser benutzt
- Es dürfen keine Reinigungsmitteln benutzt werden
- Bei Missachtung der Anweisung erfolgt eine Abmahnung für den Mitarbeiter und für den Teamleiter.
- Der Markt stellt die Betriebsmitteln zur Verfügung, d.h. Eimer und Putzlappen.
§3 Hygiene am Arbeitsplatz
Hygiene muss sein, weil:
- Gesetze
- Verordnungen
- Verbraucherschutz
- Produkthaftung
- Lebensmittel-Sicherheit
- Kunden
es fordern!
Was bedeutet Hygiene? Schutz vor:
- Krankheiten
- Schmutz
- Verlusten
- Verdorbenen Lebensmitteln
- Reklamationen
- Ärger
Hände reinigen
nach jeder Toilettenbenutzung
§4 Alkohol und andere Drogen am Arbeitsplatz
Um die mit dem Alkoholgenuss verbundenen Gefahren zu vermeiden ist es grundsätzlich allen Mitarbeitern der Fa. EM
Dienstleistungsgesellschaft mbH untersagt,
alkoholische Getränke während der Arbeitszeit und in den Pausen zu sich zu nehmen
Sie haben ferner darauf zu achten, dass Sie sich nicht durch Alkoholgenuss vor Arbeitsantritt in einen Zustand versetzen, in dem Sie Ihre
arbeitsvertragliche Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen können.
Wird festgestellt, dass Sie Alkohol zu sich genommen haben, dies gilt in allen Fällen, in denen am Mundgeruch („Alkoholfahne“) der
Konsum von Alkohol offenkundig ist oder andere Zeichen vorliegen, die Rückschlüsse darauf zu lassen, werden Sie von Ihrem Vorgesetzten
vom Arbeitsplatz augenblicklich entfernt. Für die Zeit des alkoholbedingten Arbeitsausfalls wird kein Arbeitsentgelt gezahlt.
Bei Verstößen gegen diese Arbeitsanweisung müssen Sie mit einer Verwarnung bzw. mit einer Abmahnung rechnen. Sollten Sie wiederholt
im alkoholisierten Zustand angetroffen werden, so kann Ihnen fristlos oder fristgerecht gekündigt werden
§5 Hinweise auf aushangpflichtige Gesetze
Alle aushangpflichtigen Gesetze befinden sich im „Orgahandbuch Markt“ unter dem Kapitel 2. Rechtskonformität und können jederzeit eingesehen werden.
Dies sind:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Mutterschutzgesetz und Gesetz zum Elterngeld und Elternzeit
- Bundesurlaubsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
§6 Mitführen von Ausweisdokumenten
Der Teamleiter ist für die Umsetzung der Anweisung verantwortlich
- Jeder Mitarbeiter muß folgende Dokumente im Orginal oder als beglaubigte Kopie mit sich führen
- Personalausweis
- Sozialversicherungsausweis
- Mitarbeiter, die nicht aus der EU stammen, müssen ihren
Zusätzlich bei sich haben.
- Mitarbeiter, die sich nicht entsprechend ausweisen können, dürfen nicht arbeiten
Mit meiner Unterschrift bestätige ich folgendes:
- Den Erhalt der Firmenordnung vom 20.12.2012 der Fa. EM Dienstleistungsgesellschaft mbH.
- Die Firmenordnung der Fa. EM Dienstleistungsgesellschaft habe ich durchgelesen und verstanden.
- Bei Nichteinhaltung der Firmenordnung der Fa. EM Dienstleistungsgesellschaft mbH kann ich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen