EM Dienstleistungsgesellschaft mbH
Betriebsanweisung für Handhubwagen
(gemäß § 5 BGV D27 „Flurförderzeuge“)
Anwendungsbereich
Betrieb von Handhubwagen mit Einweisung und Beauftragung
Gefahren für Menschen und Umwelt
- Umkippen und Abstürzen des Handhubwagens
- Getroffen werden von herabfallenden Transportgut
- Anfahren von Personen und Einrichtungen
- Sturz- und Stolperunfälle
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten
- Vor Benutzung sind Bremse, Gabel und Hydraulik zu überprüfen
- Handhubwagen sind nur von den Personen zu benutzen, die eingewiesen und beauftragt sind.
- „Rollerfahren“ mit dem Handhubwagen bzw. die Mitnahme von Personen sind nicht erlaubt.
- Beim Bedienen von Handhubwagen ist das Tragen von Sicherheitsschuhen vorgeschrieben.
- Bei der Handhabung mit Last ist zu beachten, dass diese sicher aufliegt. Weg und Sicht in Fahrtrichtung frei
sind und die Standsicherheit gewährleistet ist. Bei angepasster Geschwindigkeit Ladung in tiefster Stellung
führen.
Verhalten bei Störungen
Werden an Handhubwagen Mängel festgestellt, sind diese der REWE Marktleitung mitzuteilen. Die REWE Marktleitung
entscheidet dann über weitere Maßnahmen.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
- Ruhe bewahren
- Die Unfallstelle sichern
- Erste-Hilfe-Maßnahme durchführen
- Den Unfall an den Bezirksleiter der Fa. EM Dienst. Melden
Instandhaltung, Entsorgung
- Reinigungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von den hierfür beauftragten Personen durchgeführt werden