Geheimhaltungsverpflichtung
Gem. § 12 des nachfolgend näher bezeichneten Rahmenvertrages über die Erbringung von Warenverräumungsleistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine mit der Erbringung der Dienstleistung beauftragten Beschäftigten zur Verschwiegenheit unter Nutzung dieses Musters zu verpflichten.
Anlage 4 zum Rahmenvertrag:
Geheimhaltungsverpflichtung
zwischen
EM Dienstleistungsgesellschaft mbH
Mergenthaler Allee 79-81
65760 Eschborn
- nachfolgend Arbeitgeber genannt
und
{% if data.worker is defined %}
{{ data.worker.fullName }}
{{ data.worker.address }}
{{ data.worker.postcode }} {{ data.worker.city }}
{% else %}
......................
{% endif %}
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt
Der Arbeitgeber ist gegenüber Unternehmen der REWE Group (nachfolgend kurz REWE genannt) zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet. Zur Erbringung der Leistungen wird der Arbeitgeber in Räumlichkeiten von REWE tätig. Der Arbeitgeber setzt den Arbeitnehmer zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen ein.
Aufgrund des Dienstleistungsvertrages mit REWE ist der Arbeitgeber zur Verschwiegenheit über alle Geschäftsvorfälle der REWE verpflichtet, die ihm während bzw. anlässlich der Durchführung der Leistungen bekannt werden. Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, seine Mitarbeiter, die er zur Durchführung der Leistungen einsetzt, schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er über die Verschwiegenheitsverpflichtung des Arbeitgebers informiert worden ist. Er verpflichtet sich, alle REWE betreffenden bzw. alle im Zusammenhang mit REWE stehenden geschäftlichen Angelegenheiten, Vorfälle und Informationen, von denen er während seiner Tätigkeit bei REWE Kenntnis erlangt, vertraulich zu behandeln. Der Arbeitnehmer wird mit Außenstehenden/Dritten nicht darüber sprechen und/oder Dritten gegenüber die Angelegenheiten, Vorfälle und Informationen auch nicht in sonstiger zur Kenntnis bringen oder zugänglich machen.
Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass Zuwiderhandlungen gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können.